DRK Schuldner- und Insolvenzberatung


Eingangsschild zur Schuldner- und InsolvenzberatungDie Schuldner- und Insolvenzberatung hat im DRK eine lange Tradition. Viele DRK Landesverbände bieten durch ihre Mitgliedsorganisationen in Deutschland als anerkannte Beratungsstellen diese Beratungsleistung für Hilfesuchende an. Es ist eine Infrastruktur entstanden, die ein qualitätsorientiertes und wirtschaftliches Arbeiten ermöglicht. Neben einem Fortbildungsverbund mit anderen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege sowie einer Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen findet ein bundesweiter Informationsaustausch statt und sichert die Qualität und Weiterentwicklung der Beratungsleistungen.

 

 

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des DRK-Landesverbandes Hamburg e.V. ist von der Freien und Hansestadt Hamburg als geeignete Stelle nach § 305 der Insolvenzordnung anerkannt. Wir sind Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. und als Spitzenverband in der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände tätig.

 

Grundsätzlich bieten wir allen Privatpersonen die in Hamburg gemeldet sind bei Schuldenproblemen unterschiedliche Hilfen an:

 

Telefonberatung

 

Dienstag und Donnerstag bieten wir Ihnen von 10:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 15:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 55420–121 eine telefonische Kurzberatung an. 

 

Notfallberatung

 

Eine persönliche Notfallberatung bieten wir in unserer Beratungsstelle direkt am Behrmannplatz 3 zu den folgenden Zeiten an:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr;

Mittwochs von 13:00 bis 15:00 Uhr;

Donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr.

 

Diese Notfallberatung bietet Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe an, indem wir Ihnen individuelle Lösungsansätze aufzeigen, Ihnen Musterbriefe zur Verfügung stellen sowie Informationsmaterial aushändigen. Diese Beratung ist für Sie kostenlos.

 

 

Individualberatung

 

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt in Hamburg das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt die Kosten für eine Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte unserer Beratungsstellenbroschüre, die wir Ihnen auf dieser Seite als PDF-Datei bereitstellen. Die Individualberatung beginnt mit einem Kostenübernahmegespräch.

 

 

Kostenübernahmegespräch

 

Damit das Grundsicherungs- und Sozialamt die Beratungskosten übernehmen kann, müssen Sie mit uns gemeinsam einen Kostenübernahmeantrag stellen. Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus, fügen Ihre Einkommensnachweise bei und schicken den Antrag an das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt. Dort wird Ihr Antrag geprüft und Sie erhalten einen Bescheid, ob die Beratungskosten übernommen werden. Diesen Bescheid erhalten wir als Kopie. Wir rufen Sie an und vereinbaren mit Ihnen einen Erstgesprächstermin.Gespräch in der Schuldner- und Insolvenzberatung

 

 

Erstgespräch

 

Wenn die Kostenübernahme geregelt ist, laden wir Sie zum Erstgespräch ein und nehmen uns gemeinsam Zeit, um Ihre finanzielle Situation zu besprechen und nach Lösungswegen aus der Überschuldung zu suchen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Die klassische Schuldenregulierung und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Wir besprechen gemeinsam den richtigen Lösungsweg, das weitere Vorgehen und leiten ggf. erste Maßnahmen ein. Die Einzelheiten klären wir in diesem Gespräch.

 

 

Folgegespräche

 

Oftmals sind die finanziellen Probleme komplex und wir müssen uns mit Ihnen über die jeweiligen Schritte abstimmen. Dazu sind Folgegespräche mit Ihnen erforderlich. Wir vereinbaren mit Ihnen individuell diese Termine.

 

 

Abschlussgespräch

 

Unser Beratungsziel ist die Schuldenregulierung, individuell abgestimmt auf Ihre persönliche Situation. Entweder im Rahmen des Insolvenzverfahrens oder als klassische Schuldenregulierung durch Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungen und Erlasse. In jedem Fall erhalten Sie Unterstützung, um Ihre finanzielle Situation zukünftig wieder selbst und wirtschaftlich vertretbar zu regeln.

 

Nachberatung

 

Sollte es nach unserem Abschlussgespräch noch zu Schwierigkeiten kommen oder Sie haben Fragen die das Verfahren betreffen - dann stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

 

 

 

Bitte beachten Sie:

 

Jede Beratung ist individuell und braucht Zeit.

 

Aufgrund der starken Nachfrage kommt es zu Wartezeiten.

 

Bitte halten Sie alle vereinbarten Termine ein. Notfalls sagen Sie rechtzeitig ab.

 

Bitte bringen Sie immer alle erforderlichen Unterlagen vollständig und geordnet mit.

 

Damit wir mit Ihren Gläubigern in Kontakt treten können, brauchen wir eine Vollmacht von Ihnen. Die Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen im Kostenübernahmegespräch.

 

In einer Beratungsvereinbarung klären wir unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten die aus der Beratungstätigkeit hervorgehen. Die Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen im

Kostenübernahmegespräch. Sie haben danach genügend Zeit sich die Vereinbarung durchzulesen und offene Fragen mit uns zu klären.

 

Des Weiteren beraten wir in unserer Beratungsstelle in bestimmten Fällen ehemalige Klein- und Kleinstunternehmer, aktuell Selbstständige sowie Ratsuchende, die oberhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen.

Bitte rufen Sie uns bei Bedarf während unserer Telefonberatungszeiten an, um zu klären, ob wir für Sie tätig werden können. Für diese Ratsuchenden wird eine separate Warteliste geführt.

 

 

Seit November 2007:

 

Schuldenpräventive Workshops für Schulklassen

„Lass dich nicht abzocken – clever mit Geld umgehen“

 

„Über Geld spricht man nicht“ – In vielen Familien ist das leider tatsächlich der Fall. Aber Finanzen sind ein heikles Thema und der Umgang damit will gelernt sein.

 

Wie viel Geld benötige ich überhaupt um glücklich zu sein? Kann ich auch mit wenig Geld Spaß haben? Was „muss“ ich unbedingt besitzen um cool zu sein? Werde ich für Kleidung vom Billig-Discounter verspottet? Dies sind Fragen, um die die Gedanken vieler junger Menschen kreisen.

 

Die Schuldnerberatungsstelle des Roten Kreuzes in Hamburg  bietet einen halbtägigen Workshop für Schulklassen ab der 7. Jahrgangsstufe an. Wir wollen dabei mit jungen Menschen spielerisch die Auseinandersetzung mit den eigenen Werten und dem individuellen Konsumverhalten anregen, versteckte Mechanismen aufdecken und so die Entwicklung einer kritischen Werbekompetenz fördern. Neben wichtigen Informationen zu den häufigsten Verschuldungsfallen und den Knackpunkten beim Handygebrauch geht es uns auch darum Schwellenängste abzubauen.

 

Unsere Schulden-Hotline für junge Menschen

 

Finanzielle Probleme sind keine Schande. Wichtig ist jedoch das Problem in Angriff zu  nehmen. Wir unterstützen junge Menschen beim notwendigen Schriftverkehr und im Umgang mit Verträgen. Mittwochnachmittags sind wir von 13:00 bis 15:00 Uhr unter unserer

Hotline (040) 55420-400 speziell für junge Menschen erreichbar.

 

Bei Interesse oder Anmeldung zum Workshop erreichen Sie uns telefonisch unter der Rufnummer (040) 55420-167

Fax: (040) 55420-206

Email: schuldnerberatung[at]lv-hamburg.drk.de

 

Weitere Informationen finden Schüler/innen und Lehrer/innen auf unserer neuen Internetseite:

www.clevermitgeld.de

 

 

 

Anschrift der Beratungsstelle:

 

Deutsches Rotes Kreuz LV Hamburg e.V. 

Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH

Schuldner- und Insolvenzberatung

Behrmannplatz 3

22529 Hamburg

Tel.: 040 – 55 420 121

e-mail: schuldnerberatung@lv-hamburg.drk.de

 

 

Nützliches:

 

In einem Schaubild haben wir den Beratungsablauf für Sie anschaulich zusammengefasst. Sie können die PDF-Datei hier herunterladen.Unsere aktuelle Beratungsstellenbroschüre mit allen wichtigen Informationen und einer Anfahrtsskizze steht Ihnen ebenfalls als PDF-Datei zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den nachstehenden Internetseiten:

 

Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung

 

Informationen der Freien- und Hansestadt Hamburg

 

Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände

 

Bundesministerium der Justiz / Informationen zur Insolvenzordnung.

 

Stand der Informationen: August 2009